Wir sind uns unserer ökonomischen, ökologischen und sozialen Verantwortung bewusst und bekennen uns in unserem Code of Conduct
- zur Einhaltung der Menschenrechte unter besonderer Berücksichtigung des Verbots der Kinderarbeit,
- zur Sicherstellung der Gesundheit und Arbeitssicherheit der Mitarbeitenden,
- zur Zusammenarbeit mit Lieferanten, welche sich einer nachhaltigen Geschäftstätigkeit verpflichtet haben und ihrer sozialen Verantwortung nachkommen,
- zur Einhaltung der Umweltschutzstandards und
- zum schonenden Umgang mit Ressourcen.
Risiken managen
Die Arbonia hat 2023 mit der Einführung eines Managementsystems für die Handhabung von Risiken begonnen. Dazu wurde eine Lieferkettenpolitik für möglicherweise aus Konflikt- und Hochrisikogebieten stammende Mineralien und Metalle sowie eine weitere für Produkte oder Dienstleistungen, bei denen ein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit besteht, erarbeitet. Des Weiteren arbeitet die Arbonia an einem System, mit dem die Lieferkette zurückverfolgt werden kann. Dabei ermitteln und bewerten die beauftragten Mitarbeitenden die Risiken schädlicher Auswirkungen in der Lieferkette der Arbonia. Sie erstellen einen Risikomanagementplan und treffen Massnahmen zur Minimierung der festgestellten Risiken. Zudem sorgen sie dafür, dass die Einhaltung der Sorgfaltspflichten bezüglich der Mineralien und Metalle durch eine unabhängige Fachperson geprüft wird. Die zugrundeliegenden Vorschriften orientieren sich an international anerkannten Regelwerken, wie insbesondere den Leitsätzen der OECD.
Weisungen
Im Berichtsjahr wurde der Code of Conduct (Verhaltenskodex) mit kleineren Änderungen neu verfasst. Daneben wurden weiterführende Weisungen angepasst, die den allgemeinen Verhaltenskodex innerhalb der Arbonia Gruppe ergänzen. Zu diesen Weisungen zählen die Anti-Korruptionsweisung, die Geschenkweisung sowie die Weisung zum Schutz vor sexueller Belästigung, Mobbing und Diskriminierung. Ausserdem wurde die Wettbewerbsweisung in 2022 aktualisiert. Der Code of Conduct und teilweise auch die weiterführenden Weisungen sind in bis zu zwölf Sprachen übersetzt und im Intranet für die Büroangestellten abrufbar. Seit dem Geschäftsjahr 2022 sind zudem eine Water Policy sowie eine Waste Policy im Unternehmen etabliert.
Zwei weitere Compliance-Weisungen wurden im Berichtsjahr eingeführt: Die eine Weisung bezieht sich auf die Schweizer Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (VSoTr). Im ersten Schritt gilt es zu prüfen, ob die Einfuhr- und Bearbeitungsmengen überschritten sind, bis zu denen ein Unternehmen von der Sorgfalts- und Berichterstattungspflicht hinsichtlich Konfliktmineralien befreit ist. Für das Jahr 2023 haben die Einkäufer der Schweizer Gesellschaften bestätigt, dass die gesetzlichen Schwellenwerte nicht überschritten werden.
Des Weiteren ist zu untersuchen, ob hinsichtlich der von den Schweizer Tochtergesellschaften in der Schweiz oder weltweit vertriebenen Produkte ein bestimmtes Risiko für Kinderarbeit besteht. Unternehmen, welche nachweisen können, dass sie lediglich ein geringes Risiko für Kinderarbeit haben, sind von den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten befreit. Für das Geschäftsjahr 2023 haben die Einkäufer der Schweizer Gesellschaften sowie der Head of Corporate Procurement und Lieferketten Compliance Officer bestätigt, dass für die Arbonia Gruppe ein geringes Risiko für Kinderarbeit besteht.
Die andere neue Weisung regelt den Umgang mit Tools, die auf Künstlicher Intelligenz (KI) basieren (siehe «Datenschutz und Cybersecurity»). Die Nutzung von ChatGPT und Übersetzungstools wie DeepL oder Google Translate bergen auch Risiken im Hinblick auf Geschäftsgeheimnisse oder Personendaten in sich. Aus diesem Grund hat die Arbonia Restriktionen für KI-basierte Tools definiert: Die Weisung enthält eine Liste mit Schlüsselbegriffen, deren Eingabe in KI-basierte Tools grundsätzlich untersagt ist. ist.
Whistleblowing-Konzept
Der Verwaltungsrat wird über alle Whistleblowing-Meldungen und die damit verbundenen Untersuchungen sowie initiierten Massnahmen informiert. Im Berichtsjahr wurden zwei Fälle durch Whistleblowing gemeldet. In beiden Fällen ergaben die getätigten Abklärungen keine Hinweise auf ein gesetzeswidriges Verhalten oder auf etwaige Missstände im Unternehmen. Auch wurden keine Sanktionen aufgrund von Non-Compliance-Fällen verhängt.
Code-of-Conduct-Schulungen
Die bisher von Arbonia Compliance physisch oder virtuell durchgeführten Compliance Schulungen werden nun abgelöst durch die Compliance E-Learning-Kurse. Diese beinhalten alle Kernthemen des Code of Conduct und gehen vertieft auf einzelne, weiterführende Weisungen und Themen wie Interessenkonflikte, Insiderhandel, Datenschutz, Wettbewerbs- und Kartellrecht, faire Lieferketten sowie Korruption ein.